Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99   

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https://dejure.org/1999,3183
OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99 (https://dejure.org/1999,3183)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.1999 - 13 U 41/99 (https://dejure.org/1999,3183)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 1999 - 13 U 41/99 (https://dejure.org/1999,3183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von Verkehrssicherungspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 85
  • VersR 2000, 862
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 17.11.1995 - 19 U 37/95

    Haftung des streupflichtigen Anliegers bei Glatteisunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99
    Die Absprache, nach der die Streupflicht auf jemand anderen übertragen werden soll, bedarf substantiierter Darlegung (vgl. OLG Köln, VersR 1996, 246).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99
    Der Anscheinsbeweis zugunsten des Geschädigten wird regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis herangezogen, daß eine bereits festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. BGH, VersR 1984, 40; OLG Frankfurt/M., VersR 1980, 50).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99
    Die wirksame Delegation der Sicherungspflichten eines Grundstückseigentümers setzt angesichts der eventuell weitreichenden Konsequenzen für den Geschädigten eine klare Absprache voraus, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt; erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich auf die tatsächliche Ausführung der übernommenen Sicherungsmaßnahmen erstreckt (vgl. BGH, NJW 1996, 2646).
  • OLG Frankfurt, 09.01.1979 - 8 U 156/78

    Anscheinsbeweis; Schuldhafte Verletzung der Streupflicht; Ursächlichkeit für

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99
    Der Anscheinsbeweis zugunsten des Geschädigten wird regelmäßig nur für den Kausalitätsnachweis herangezogen, daß eine bereits festgestellte Verletzung der Streupflicht für einen an der betreffenden Stelle infolge der Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist (vgl. BGH, VersR 1984, 40; OLG Frankfurt/M., VersR 1980, 50).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03

    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während

    Demzufolge traf die Streupflicht die Beklagte zu 2), während den Miteigentümern lediglich noch Kontroll- und Überwachungspflichten oblagen (vgl. BGH, NJW 1985, 484 f.; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

    Ihre Streupflicht reduzierte sich wie dargelegt infolge des wirksamen Delegierens auf die Beklagte zu 2) auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. BGH, NJW 1985, 484; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

  • OLG Naumburg, 11.05.2012 - 10 U 44/11

    Verkehrssicherungspflicht: Anscheinsbeweis bei Sturzunfall auf einem

    Da Winterglätte auf gestreuten bzw. vom Schnee geräumten Wegen nicht auszuschließen ist, hat der Sturz eines Fußgängers auf einem schneebedeckten Gehweg für sich genommen noch nicht den Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung der Streupflicht durch den Verkehrssicherungspflichtigen, denn nach der Lebenserfahrung sind Unfälle infolge Winterglätte auch auf gestreuten bzw. von Schnee geräumten Wegen nicht auszuschließen (Geigl, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. Rn 147; OLG Hamm, VersR 2000, 862).
  • OLG Hamm, 16.02.2000 - 13 U 163/99

    Mögliche Schutzwirkung der Verkehrssicherungspflicht für den Pflichtigen selbst

    Insoweit gelten dieselben Grundsätze, nach denen die Rechtssprechung auch die Wirksamkeit der Delegation von Verkehrssicherungspflichten beurteilt (vgl. BGH, VersR 1988.516; Senat, Urteil vom 4. August 1999, 13 U 41/99).
  • OLG Köln, 12.01.2012 - 19 U 141/11

    Anforderungen an den Nachweis einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des

    Zunächst gilt dieser Anscheinsbeweis grundsätzlich nur bezüglich der Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für eine Rechtsgutsverletzung, nicht jedoch für das Vorliegen der Pflichtverletzung selbst (vgl. BGH NJW 2009, 3302 f.; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; OLG Hamm MDR 2000, 85; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rn. 230).
  • OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 36/13

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Firmenparkplatzes bei winterlichen

    Soweit die Beklagte insoweit auf die Entscheidung des OLG Koblenz (Urt. v. 04.08.1999 - 13 U 41/99, BeckRS 1999, 09277) abstellt, war dort schon eine Haftung des Verkehrssicherungspflichten dem Grunde nach insgesamt verneint worden.
  • LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06

    Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle

    Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Vermieters als des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Mieter, d.h. hier der Streitverkündete, die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausgeführt hat (BGH vom 04.06.1996, VersR 1996, 1151 [1152]; OLG Hamm vom 04.08.1999, VersR 2000, 862; OLG Celle vom 25.08.2005, MDR 2006, 265 f.).
  • OLG Hamm, 12.01.2000 - 13 U 146/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Glätteunfalls; Streupflicht des

    Zur Sicherstellung der Ausschaltung von Gefahren verlangt die Rechtsprechung für eine wirksame Übertragung eine klare Absprache (vgl. BGH VersR 1988, 516; Senat, Urteil vom 4. August 1999, 13 U 41/99).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 14.09.2012 - 1 C 27/12

    Schadenersatzanspruch wegen eines Glätteunfalls: Beweislast des Verletzten

  • LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz Hausmeister auf Kellertreppe

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